Kosten einer Heilbehandlung

Zum Thema Kosten

Einige Gedanken vorab:

Der Beruf des Heilpraktikers wurde dadurch ermöglicht, daß gegen Ende des letzten Jahrhunderts Kanzler Bismarck das Gesetz zur "Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung" ins Leben rief. Durch dieses Gesetz sollte es Menschen aus dem Volk, -- die durch traditionelle Kräuter- und sonstige Heilkunde oder besondere Begabung anderen Menschen halfen, gesund zu werden  --  erlaubt sein, Krankheiten zu behandeln, ohne bestraft zu werden.
Damals und bis vor einigen Jahren (vielleicht auch heute noch?) gab es etliche HeilpraktikerInnen, die keine festen Preise hatten, sondern am Ausgang der Praxis stand ein Kistchen oder eine Schachtel und jeder der behandelt worden war gab das, was er für diese Behandlung zu geben bereit war, in diese Schachtel hinein.
In der Zwischenzeit hat sich diese Vorgehensweise doch größtenteils geändert. Zum Teil wegen der Kosten des Inventars oder der angewendeten Verfahren, zum Teil aber auch, weil es heute niemand mehr gewohnt ist, sich Gedanken darüber zu machen, was eine Sache wert ist. Ich finde es etwas schade, daß sich die Zeiten so geändert haben und auch, daß der Beruf des Heilpraktikers heute anscheinend für einige Menschen ein Weg ist, anderen Menschen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Wenn man sich heute mit Berufsanfängern unterhält, ist nach: "Wie bekomme ich eine spezielle Krankheit am schnellsten in den Griff?" die zweithäufigste Frage: "Wie rechne ich diese oder jene Behandlung meistbringend ab?" Das wird leider auch von einigen Heilpraktikerschulen gefördert, die ihren potentiellen Kunden, sprich Heilpraktikeranwärtern, utopische Einnahmen versprechen.
Dazu kommt, daß die Heilpraktiker, die irgendwie prominent geworden sind, meistens ihre Preise erhöht haben und andererseits auch einige Medikamente für besonders schwere Erkrankungen auch besonders stattliche Summen kosten.
Und es gibt natürlich auch in meiner Branche "Modetherapeuten", wo man einfach gewesen sein muß, um "in" zu sein.

So konnte es auch dazu kommen, daß viele Menschen meinen, ein Heilpraktiker sei unglaublich (oder zumindest sehr) teuer und gehen deshalb lieber ein paar Mal mehr zum Arzt, "weil der ja umsonst ist!"
Ob Heilpraktiker wirklich sooo teuer sind, sei dahingestellt. Man muß sich doch nur einmal überlegen, was ein Besuch beim Friseur oder eine einfache Jeanshose kostet.
Es gibt auch mit Sicherheit KollegInnen, die für ihre Behandlungen relativ hohe Rechnungen stellen. Vielleicht setzen diese ja teure Geräte ein oder machen extrem aufwendige Untersuchungen oder Therapien, bei denen alleine der Zeitaufwand oder die Kosten für die eingesetzten Materialien sehr hoch sind.
Ich für meinen Teil mache mich weder von irgendwelchen Apparaten abhängig, noch sind die von mir ausgeübten Verfahren besonders zeitraubend. Ganz im Sinne der traditionellen Naturheilkundler stehe ich außerdem auf dem Standpunkt, daß Naturheilkunde fuer jeden bezahlbar sein sollte.
Netterweise kommt mir die Gesundheitsreform entgegen und überläßt immer mehr Kosten dem Patienten. Die notwendigen Ausgaben bei der Krankheitsbekämpfung gleichen sich also immer mehr an. D.h. eine durchschnittliche Behandlung kostet bei mir nicht mehr, als Sie bei einer ärztlichen Verordnung von drei größeren Medikamentenpackungen in der Apotheke zuzahlen müßten. (Am liebsten wäre es mir aber tatsächlich, wenn sich alle meine Patienten (einige tun es immerhin!) Gedanken darüber machen würden, was ihre Gesundheit denn wert ist - und mich danach bezahlen würden. In China wurden früher die Ärzte regelmäßig bezahlt, bis eine Krankheit auftrat - dann mußten sie umsonst arbeiten - auch das wäre eine schöne Alternative.)

Wenn Sie (genau wie ich) wirklich der Meinung sind, daß die Naturheilkunde mindestens genausogut hilft, wie die chemische Industrie, dann haben Sie jetzt keine Ausrede mehr, wenn Sie doch nicht zum Heilpraktiker gehen!


Das leidige Kosten-Thema:

Die Kosten bei HeilpraktikerInnen sind grundsätzlich frei verhandelbar. Das bedeutet, daß es zwar Vergleichswerte gibt, aber keine festgelegten Standardpreise. Nichtsdestotrotz richten sich die HeilpraktikerInnen im allgemeinen nach zwei verschiedenen Gebührenverordnungen.

1) Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), herausgegeben von den Heilpraktikerverbänden

2) Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Im Verkehr mit den privaten Krankenkassen ist die GOÄ insofern maßgebend, daß die dort angegebenen Preise in der Regel die Obergrenze der von den Privatkassen erstattungsfähigen Behandlungskosten darstellen. Dies gilt sinngemäß auch für die von Bund, Ländern und Gemeinden für Beamten gewährten Beihilfen. Eine Heilpraktikerrechnung, die entsprechend der GebüH und GOÄ aufgesetzt ist und einen Verbandsstempel (Mitgliedsstempel) aufweist, hat im allgemeinen gute Aussichten auf volle oder zumindest teilweise Kostenerstattung durch die privaten Krankenkassen und Beamtenbeihilfen.

Auch die gesetzlichen Krankenkassen dürfen Heilpraktikerrechnungen begleichen, allerdings nicht als sogenannte Regelleistung. Hierbei kommt es auf die jeweilige Einzelfallentscheidung an, die der Patient bei seiner Kasse beantragen muß. Voraussetzung ist auch hier die ordnungsgemäße Rechnungsausstellung, möglichst mit Begründung durch den Patienten vor Ort (z.B. jahrelange Behandlung der Erkrankung durch den Arzt ohne nennenswerten Erfolg) und durch den Heilpraktiker (warum gerade diese Therapie erfolgversprechend ist). Noch besser ist es, vor der Behandlung einen Therapie- und Kostenplan durch den behandelnden Heilpraktiker erstellen zu lassen. Wenn die Kassen wissen, was auf sie zukommt, sind sie eher bereit, diese Einzelfallentscheidung zu fällen. Wichtig ist das Durchsetzungsvermögen des Patienten bei seiner Krankenkasse. Um es noch einmal zu betonen: Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen im Einzelfallentscheid Heilpraktikerrechnungen begleichen. Der Patient wird aber im allgemeinen mit Standardausreden oder vorgedruckten Formblättern abgewiesen. Außerdem werden die Kassen seit Anfang 1997 seitens des Gesundheitsministeriums stärker reglementiert, was diese Einzelfälle angeht.


Nach einer ganzheitlichen und gründlichen Erstuntersuchung des Patienten, die im Durchschnitt mindestens eine Stunde Zeit in Anspruch nimmt (nicht wie der fünf Minuten Takt bei der "Konkurrenz"), erhält der Patient, wenn er es denn will, (direkt - oder nachträglich erstellt auf dem Postweg) für seine Krankenkasse einen Kostenvoranschlag mit Eintrag über Diagnose, vorgeschlagener Behandlung mitsamt Begründung. Auch die bei der Untersuchung des Patienten festgestellten Laborwerte oder Diagnosedaten gehören in die Hand des Patienten. Es wird nichts verheimlicht. Der Patient hat jetzt einen genauen Überblick über seine gesundheitliche Situation, sowie über die auf ihn zukommenden Behandlungskosten, und er kann nun zuhause in aller Ruhe über eine Heilbehandlung bei seinem Heilpraktiker entscheiden und schon einmal mit dem Kostenvoranschlag bei seiner Krankenkasse erscheinen.

Eine gründliche Erstuntersuchung mit eingehender Beratung kostet im Durchschnitt je nach Umfang der Untersuchungen zwischen 80 und 120 DM. Eine solche Erstuntersuchung beinhaltet in der Regel auch mindestens eine ganzheitliche Diagnose, wie z.B. Augen-, Antlitz-, Hand- und/oder Zungendiagnose, oder aber das Austesten des Körpers mittels diverser Geräte, wie z.B. Elektroakupunktur, BFD oder Bioresonanz. Zusätzliche Kosten können individuell notwendige Untersuchungsmethoden wie z.B. Laboruntersuchungen verursachen. Hier muß der Heilpraktiker eine, wie auch immer geartete, Probe des Patienten an ein erfahrenes Labor schicken und die Kosten an den Patienten weiterreichen.

An einer guten und gesicherten Diagnosefindung sollte der Patient jedoch nicht sparen, denn die richtige Diagnose (meistens hat der Patient ja nicht nur eine einzelne Erkrankung und es fehlte bisher der Gesamtüberblick) ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Heilbehandlung beim Heilpraktiker.

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